Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1
Auf- und Abbau der Musik / Lichtanlage dauert ca. 1,5 Stunden und erfolgt direkt vor und nach der Veranstaltung.

§ 2
Hierfür ist der kürzeste berollbare Weg freizuhalten. Bei Treppen oder sonstigen Hindernissen ist der Veranstalter oder dessen
Beauftragter behilflich, oder es kann eine Unterstützung entgeltlich mitgebracht werden. Die zusätzlichen Kosten sind vom
Veranstalter zu tragen.

§ 3
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu Tragen, dass Elektrizität (220V 16A oder 380V 16A oder 32A) sowie ausreichend Stellfläche
(mind. 3m mal 2m) zur Verfügung stehen.

§ 4
Bei eventuell anfallenden Gebühren für Wort und Musik (GEMA) hat der Veranstalter die Kosten zu tragen. Diese gilt
ausdrücklich auch für digitale Vervielfältigungen (PC, CD, MD usw.) mit denen wir arbeiten.
Eventuell anfallende Gebühren für die KSK (Künstlersozialkasse) sind vom Veranstalter zu tragen bzw. zu entrichten.

§ 5
Für die Verpflegung (Essen und Getränke, sowie Kaffee) des Künstlers und seiner Unterstützung hat der Veranstalter die Kosten
zu tragen.

§ 6
Bei Stornierungen des Auftrages durch den Auftraggeber bis 31 Tage vor dem vereinbarten Termin wird eine pauschale
Reservierungsgebühr in Höhe von 180 € fällig, wobei es dem Auftraggeber nachgelassen bleibt,
nachzuweisen, dass dem Künstler kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.

§ 7
Bei Stornierungen des Auftrages durch den Auftraggeber ab 30 Tage vor dem vereinbarten Termin wird eine pauschale Reservierungsgebühr

in Höhe von 250€ fällig, wobei es dem Auftraggeber nachgelassen bleibt, nachzuweisen, dass dem Künstler kein, oder ein geringer Schaden

entstanden ist.

§ 8

Der Veranstalter hat ein 10 tägiges Rücktrittsrecht nach Eingang der Auftragsbestätigung (Datum des Poststempels).

§ 9
Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Veranstalter.
Auch wenn wir mit der Lautstärke behutsam umgehen: Unsere Beschallungsanlagen sind in der Lage, Pegel zu produzieren,
die im Bereich ab 85 db(A) zu Gehörgefährdungen führen können!
Der Veranstalter  hat seine Gäste darüber zu informieren und gegebenenfalls Gehörschutz zu Verfügung zu stellen.

§10
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Syke.

§11
Es wird vom Künstler keinerlei Haftung für Sach- und/oder Personenschäden übernommen. Sollte das mitgebrachte Equipment
durch andere Personen nachweislich beschädigt oder zerstört werden, trägt der Veranstalter bzw. die Person die den Schaden
verursacht hat die Kosten. Nach § 249-S1 BGB hat der Geschädigte einen Anspruch auf Wiederherstellung des Zustandes, der
bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht stattgefunden hätte.

§12
Sollte einer der Punkte rechtswidrig oder nicht gültig sein, so bleiben die anderen Punkte hiervon unberührt.

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Doehrener Weg 4
27211 Bassum

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